Was bedeutet die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft?

  • Die Wohnungsgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.
  • Sie bedarf des Beitrittes und der Zeichnung von Geschäftsanteilen.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet einen Anteil zu übernehmen.
  • Die Höhe der weiteren Anteile richtet sich nach der Größe der genutzten Wohnung.
  • Ein Anteil entspricht 155 Euro, der Beitritt beträgt einmalig 20 Euro.
  • Die Genossenschaft bietet Ihnen im Gegenzug sozial verträgliches und sicheres Wohnen.
  • Der Vorstand und der Aufsichtsrat handeln im Interesse ihrer Mitglieder.
  • Die Vermietung unserer Wohnungen erfolgt ohne Kautionszahlung!
Beispiele: Kleinstwohnung
ca. 36-39 m²
1 Pflichtanteil a 155 €
+4 Geschäftsanteile a 155 €
Gesamt 775 €
2-Zimmerwohnung
ca. 46-49 m²
1 Pflichtanteil a 155 €
+5 Geschäftsanteile a 155 €
Gesamt 930 €
3-Zimmerwohnung
ca. 60 m²
1 Pflichtanteil a 155 €
+6 Geschäftsanteile a 155 €
Gesamt 1085 €